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Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Die Anmeldung
Die Anmeldung ist ein verbindliches Angebot, das Sie uns zum
Abschluss des Reisevertrages unter Einbeziehung der Reise- und
Zahlungsbedingungen auf der Grundlage der Tourausschreibung machen.
Der Anmelder hat auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller in
der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen. Nachdem Ihre
Anmeldung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie von uns die
Anmeldebestätigung/Rechnung zugeschickt, der Reisevertrag kommt mit
der Annahme der Anmeldung durch uns zustande.
Teilnehmen kann jeder, der gesund ist und den speziellen, in der
Reisebeschreibung genannten Voraussetzungen gewachsen ist und die
entsprechende Ausrüstung mitbringt. Der Leiter der Reisegruppe ist
berechtigt, zu Beginn und noch während der Reise einen Teilnehmer,
der erkennbar diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ganz oder
teilweise vom Veranstaltungsprogramm aus zu schließen. In diesem
Falle besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung des eingezahlten
Reisepreises.
- Bezahlung
Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung von 10% auf den Reisepreis
fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Tourbeginn fällig. Die
Tourbeschreibungen gehen Ihnen rechtzeitig vor Tourbeginn zu. Bitte
beachten Sie bei Auslandsüberweisungen, dass der Gesamtbetrag
spesenfrei auf unser Konto eingehen muss.
- Gewährleistungen
Sollte die Tour trotz unserer sorgfältigen Vorbereitung mit einem
Mangel behaftet sein, so mindert sich für die Dauer des Mangels der
Reisepreis. Sie sind dann allerdings verpflichtet, den Mangel sofort
anzuzeigen, damit auch in Ihrem Sinne der Mangel behoben werden
kann. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen sind Sie
verpflichtet mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu
halten. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft
unterlassen, den Mangel anzuzeigen. Ansprüche wegen nicht erbrachter
Leistungen haben Sie innerhalb von einem Monat nach Beendigung der
Tour uns gegenüber geltend zu machen.
- Haftung und Haftungsbeschränkungen
Sie nehmen an einer Rad-, Wander- oder Klettertour und ähnlichen mit
besonderen Risiken verbundenen Unternehmungen auf eigene Gefahr
teil. Für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung sind Sie
ebenfalls selbst verantwortlich. Wir haften im Rahmen der
Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte
Tourenvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der
Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung sowie die
ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.
Unsere Haftung im Rahmen des Reisevertragsrechtes für Schäden, die
nicht Personenschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Sollte ein Verlust oder die Beschädigung des Reisegepäcks auftreten,
so haften wir nur, wenn dies durch uns verursacht wurden und sofort
nach Auftreten bei uns gemeldet werden, jedoch auch dann nur bis
max. 200,- Euro je Person.
- Gesundheitliche Anforderungen
Bei den angebotenen Touren handelt es sich um aktive Touren. Sie
sind selbst dafür verantwortlich, dass Sie den gesundheitlichen
Anforderungen gewachsen sind.
- Rücktritt durch die Harz-Adventure
Sollte eine Mindesteilnehmerinnenzahl/ Mindestteilnehmerzahl von 8
Gästen für eine Tour nicht erreicht werden, so können wir bis 14
Tage vor Tourbeginn vom Vertrag zurücktreten. Geleistete Zahlungen
werden unverzüglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen
nicht.
- Rücktritt oder Umbuchung durch Sie
Sie können jederzeit vor Tourbeginn zurücktreten. Sie sollten den
Rücktritt sicherheitshalber schriftlich bekannt geben. Wir schicken
Ihnen dann unverzüglich eine Stornobestätigung zu. Im Fall Ihres
Rücktritts verlangen wir für die bereits getroffenen Vorkehrungen
eine Entschädigung in % vom Reisepreis. Bis 42 Tage vor Tourbeginn
10% vom Reisepreis, vom 42. bis 29. Tag vor Tourbeginn 20% vom
Reisepreis, vom 28. bis 8. Tag vor Tourbeginn 60%, ab dem 7. Tag vor
Tourbeginn 90% des Reisepreises.
Jeder angemeldete Reiseteilnehmer kann sich durch einen Dritten
ersetzen lassen, wenn er uns dies bis drei Tage vor Tourtermin
mitteilt.
Im Falle des Nichterscheinens kann der volle Reisepreis gefordert
werden, wenn wir bei den Leistungsträgern keine Erstattung erwirken
können. Bei Umbuchungen einer von Ihnen gebuchten Tour auf einen
anderen Reisetermin oder eine andere Tour entstehen uns in der Regel
die selben Kosten wie bei einer Stornierung. Eine Umbuchung auf eine
andere Tour oder einen anderen Tourtermin wird daher wie eine
Stornierung behandelt.
- Sorgfaltspflichten
Sie haften für Schäden oder Verlust an Ihnen überlassenen Fahrrädern
sowie an Ihnen überlassener Ausrüstung auf einer geführten Radtour
nur, wenn Sie sich von der Reiseleitung entfernt haben und sich
nicht mehr im Einflussbereich der Reiseleitung befinden, wenn Sie
Weisungen der Reise- leitung zum Umgang und/oder zum Sichern der
Geräte missachten, oder wenn Sie sich fahrlässig, grob fahrlässig
oder vorsätzlich verhalten und so den Schaden oder Verlust
herbeiführen. Auf individuellen Radtouren, auf denen Sie keine
Reiseleitung begleitet, haften Sie für Schäden und Verlust an Ihnen
zum Gebrauch überlassenen Fahrrädern und Ausrüstungsgegenständen.
- Versicherungen
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss von Reisegepäck-,
Reiseunfallversicherung. Diese Versicherungen sind nicht im
ausgeschriebenen Reisepreis enthalten.
- Leistungen, Leistungsänderungen
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Programm-
und Leistungsbeschreibung, sowie der Reisebestätigung. Jegliche
Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung, damit sie
wirksam werden. Änderungen oder Abweichungen einzelner
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die
nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit
die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Tour nicht beeinträchtigen.
Geringfügige Änderungen der Leistungen, wie z.B. der angegebene
Fahrtrouten und Zwischenübernachtungen sowie Änderungen des
Tourablaufs aus Witterungsbedingten und organisatorischen Gründen
sind möglich.
- Tageweise Beschreibung
DieTagesanordung der Touren kann sich unter Umständen ändern, wenn
örtliche Gegebenheiten dies nötig machen (z.B. Wetter, geänderte
Öffnungszeiten, geänderte Fahrpläne). Maßgeblich ist dann das am
Vortag angekündigte Programm.
- Datenschutz
Mit der Weitergabe des Namens, Adresse und Telefonnummer – im Sinne
einer Teilnehmerliste – erklärt sich der Reiseteilnehmer
einverstanden. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt.
- Veranstalter
Harz-Adventure
Häuschenstrasse 28
06507 Gernrode
sebastian.kunze@harz-adventure.de
- Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der allgemeinen
Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des Restes der
Reisebedingungen oder des ganzen Vertrages zur Folge. Sie können uns
nur an unserem Sitz in Quedlinburg verklagen. Für Klagen von uns
gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend. Richtet sich die Klage gegen
Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland haben oder gegen Personen, die nach Abschluss ihres Vertrages
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland
verlagert haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist unser Sitz, also
Quedlinburg, maßgebend.
Änderungen von Preisen und Leistungen müssen wir uns vorbehalten,
ebenso die Berichtigung von Irrtümern und Druckfehlern.
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